KI und Applikationsentwickler (w/m/d) 60-100%
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Publiziert am: 08.04.2024
Nächster Schritt KI und Applikationsentwicklung bei BDO
Hast du Lust, mit deiner dynamischen und offenen Persönlichkeit bei uns etwas Grosses zu bewirken?
Bei uns triffst du auf eine grossartige Grundlage (Azure, M365) und Datenhaltung zur Automatisierung sowie Digitalisierung. Zudem erwartet dich eine offene und proaktive Haltung gegenüber KI, modernen Vorhaben sowie zukünftigen Technologien.
DAS BEWEGST DU
- Entwicklung und Implementierung von innovativen Software- und KI-Lösungen auf Grundlage von technischen Spezifikationen
- Einbringung technischer Expertise bezüglich Softwareanforderungen in verschiedenen Projektteams
- Verbesserung und Optimierung vorhandener Softwarelösungen
- Kontinuierliche Weiterbildung in neuen Technologien und Programmiersprachen
- Gemeinsam erreichen wir das nächste Level
DAMIT GELINGT ES DIR
- Abgeschlossene Berufslehre als Applikationsentwickler EFZ oder entsprechende Berufserfahrung in der Softwareentwicklung
- Dir sind Stichworte wie Powerplattform, KI, BI, Entwicklung und Data Management keine Fremdwörter
- Du besitzt Erfahrungen im Microsoft Kosmos
- Du hast eine aussergewöhnliche Auffassungsgabe und bist jederzeit in der Lage vom Detail zum grossen Ganzen und zurückzuwechseln
- Du bist eine kommunikative, teamorientierte und Macher Persönlichkeit
WAS WIR BIETEN
- Jahresarbeitszeit mit flexiblen Arbeitszeiten
- Kompensation von Mehrstunden
- Unterstützung externer Weiterbildungen
- Ortsunabhängiges Arbeiten
- Work-Life-Balance
- Attraktive Sozialleistungen
WERDE TEIL DER BDO
Work-Life-Balance
- Jahresarbeitszeit mit flexiblen Arbeitszeiten
- Kompensation von Mehrstunden
- Homeoffice / ortsunabhängiges Arbeiten möglich
- Möglichkeit unbezahlten Urlaubs (Sabbatical)
- Unterstützung externer Weiterbildungen
- Breites internes Seminarangebot
- Förderprogramm für Führungskräfte
- Auslandaufenthalte möglich (Secondment)
- Individuelle Förderung
- 100% Nettolohnfortzahlung während max. 2 Jahren infolge Unfall oder Krankheit
- UVG Zusatzversicherung
- BDO übernimmt NBU- und KTG-Prämie
- Kein Koordinationsabzug im BVG