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Fachrichter/in Soziale Arbeit / Psychologie / Pädagogik 60-90%

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Publiziert am: 25.04.2024

Fachrichter/in Soziale Arbeit / Psychologie / Pädagogik 60-90%

Baden

01.01.2025 resp. 01.05.2025

Ihr Arbeitsumfeld

Die Gerichte fällen tagtäglich Urteile in den verschiedensten Rechtsgebieten.

Im Fokus steht eine effiziente und bürgernahe Justiz für ein friedliches Miteinander im Kanton Aargau.

Mehr über das Bezirksgericht Baden erfahren

Spannende Aufgaben warten:

  • Mitglied des interdisziplinär zusammengesetzten Spruchkörpers für das Bezirksgericht Baden (Familiengericht)
  • Verfahrensinstruktion/Verfahrensleitung, insbesondere Abklärungen der Massnahmebedürftigkeit
  • Redaktion von Verfügungen und Entscheiden
  • Durchführung von Anhörungen und Gewährung des rechtlichen Gehörs
  • Beurteilung des Gefährdungspotenzials und Antrag auf Sofortmassnahmen
  • Entscheidungsfindung als Mitglied des Familiengerichts bei Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
  • Bearbeitung von Geschäften bei Massnahmen von Gesetzes wegen (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügungen, Vertretung, bewegungseinschränkende Massnahmen)
  • Instruktion und Beratung von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern
  • Aufsicht/Controlling über die zugewiesenen laufenden Mandate
  • Pikettdienst
Es sind zwei Stellen zu besetzen.

Das mögliche Pensum für den Amtsantritt per 1. Januar 2025 beträgt 80 – 90%, dasjenige für den Amtsantritt per 1. Mai 2024 60 – 70%.

Was Sie mitbringen:

  • Tertiärer Abschluss (Universität, FH oder HFS) in Sozialer Arbeit, Psychologie oder Pädagogik
  • Mehrjährige Berufserfahrung im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Weiterbildung im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext und mit kommunalen Abklärungsdiensten sowie Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern
  • Fähigkeit zur Problemfokussierung bei sehr hoher Fallbelastung
  • sehr selbständige Arbeitsweise und persönliche Belastbarkeit
  • Unabhängigkeit
Wahlbehörde für diese Funktion ist der Regierungsrat. Daher wird der Bewerbungsprozess vom Departement Volkswirtschaft und Inneres durchgeführt. Sie werden vom Regierungsrat bis zum Ende der vierjährigen Amtsperiode (31. Dezember 2028) gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Voraussetzungen für die Wahl sind das Schweizer Bürgerrecht und der Wohnsitz bzw. die Wohnsitznahme im Kanton Aargau.

Bewerberinnen und Bewerber, welche in die engere Auswahl gelangen, werden darauf hingewiesen, dass sie Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister einzureichen haben.

Ansprechpartner und Firma

Kanton Aargau

5000 Aarau

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