Unsere AGB für Personalvermittler
Vollzeit bei Balti AG in Sihlbrugg
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Publiziert am: 30.04.2025
Balti AG · Sihlbruggstrasse 3 · CH-6340 Baar
- 41 / 41 560 1180
info@balti.ch · www.balti.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalvermittler
1. Zweck und Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen, welche im Falle
einer erfolgreichen Feststellenvermittlung von Personal an Balti AG gelten. Dies gilt für Vakanzen, welche
Balti AG selber ausschreibt und den betreffenden Rekrutierungsprozess führt. Vakanzen, welche im
Mandatsverhältnis an einen Personalvermittler übergeben werden, sind von den nachfolgenden
Regelungen ausgenommen, d.h. die Konditionen werden separat vereinbart.
2. Personalvermittlung
Grundsätzlich schreibt Balti AG Vakanzen selbständig aus und führt den Rekrutierungsprozess
durch. Verfügen Personalvermittler über Kandidatendossiers, welche zum Anforderungsprofil passen, so
können sie die verantwortliche Person von Balti AG (in der Regel namentlich im Stelleninserat erwähnt)
anfragen, ob Kandidatendossiers von Personalvermittlern in die Rekrutierung einbezogen werden. Im Falle
einer Zusage akzeptiert der Personalvermittler automatisch die vorliegenden AGB. Auch wenn der
Personalvermittler Kandidatendossiers ohne vorherige Anfrage an Balti AG sendet, gelten die vorliegenden
AGB. Allfällige AGB des Personalvermittlers kommen nicht zur Anwendung. Die Zusage bzw. Annahme
von Kandidatendossiers seitens Balti AG verleiht dem Personalvermittler kein exklusives Vermittlungsrecht.
Balti AG ist berechtigt, auch andere Personalvermittler und insbesondere Direktbewerbende zu berück-
sichtigen. Balti AG ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, Kandidaten des Personalvermittlers anzustellen.
3. Erfolgshonorar
Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung – sprich wenn es zur Arbeitsvertragsunterzeichnung zwischen dem
Kandidaten des Personalvermittlers und Balti AG kommt – bezahlt Balti AG dem Personalvermittler ein
Erfolgshonorar. Wurde das betreffende Kandidatendossier von mehreren Personalvermittlern eingereicht,
wird nur der erstzustellende Personalvermittler berücksichtigt (Datum und Uhrzeit des Dossiereingangs bei
Balti AG). Kommt es zu keinem Vertragsabschluss zwischen einem Kandidaten des Personalvermittlers
und Balti AG, schuldet Balti AG kein Honorar. Ebenfalls bezahlt Balti AG kein Honorar an den
Personalvermittler, wenn der Kandidat zunächst von Balti AG abgelehnt wird, jedoch nach Ablauf von 6
Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablehnung durch Balti AG kontaktiert und für eine andere Stelle
berücksichtigt wird. Bewirbt sich der Kandidat direkt für eine Vakanz, wird ebenso kein Honorar fällig.
Das Erfolgshonorar berechnet sich als Prozentsatz des Bruttojahresgehaltes (inkl. 13. Monatslohn)
zuzüglich Mehrwertsteuer. Nicht Bestandteil des Brutto-Jahressalärs sind variable Salärkomponenten wie
Boni, Firmenfahrzeug, Spesenvergütungen, Essensentschädigungen, usw.. Sollten Drittparteien involviert
sein, wird das Vermittlungshonorar anteilsmässig aufgeteilt.
Vermittlungshonorar :10% vom Jahreslohn inkl. Mwst.
Bezahlung :Nach Ablauf der Probezeit mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen fällig
Sofern der Personaldienstleister günstigere Vermittlungsgebühren als die oben aufgeführten Gebühren
veröffentlicht oder Balti AG zugänglich macht, gilt die günstigere Vermittlungsgebühr als vereinbart.
Das Erfolgshonorar deckt sämtliche Leistungen (inkl. Spesen, Aufwand für Referenzabklärungen usw.) des
Personalvermittlers ab und wird mit beidseitiger Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zwischen dem
Kandidaten und Balti AG rechtskräftig. Die Bezahlung des Vermittlungshonorars setzt die Zustellung einer
korrekten Rechnung des Personaldienstleisters an Balti AG voraus.
4. Garantieleistungen
Der Personalvermittler verpflichtet sich, Balti AG das Honorar in folgenden Fällen innerhalb von 30 Tagen
nach entsprechender Mitteilung durch Balti AG zurückzuerstatten:
A. Der vermittelte Kandidat tritt die Stelle nicht an. Rückerstattung: 100% des Honorars
B. Das Arbeitsverhältnis wird im ersten Anstellungsmonat aufgelöst. Rückerstattung: 90% des Honorars
C. Das Arbeitsverhältnis wird innerhalb des zweiten oder dritten Anstellungsmonats aufgelöst.
Rückerstattung: 75% des Honorars
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D. Das Arbeitsverhältnis wird innerhalb von sechs Monaten nach Stellenantritt aufgelöst, unabhängig
davon, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer erfolgt. Rückerstattung: 40% des
Honorars.
Ausnahme: Keine Rückerstattung bei Kündigung aufgrund von Arbeitsplatzabbau oder Reorganisation.
E. Fristlose Kündigung durch Balti AG im ersten Dienstjahr aufgrund groben Fehlverhaltens des
vermittelten Kandidaten/der Kandidatin. Rückerstattung: 75% der Vermittlungsgebühr
F. Wird das Arbeitsverhältnis im ersten Dienstjahr durch Balti AG aufgelöst, weil die Anstellung bei
vollständiger Offenlegung relevanter Informationen durch den Personalvermittler nicht erfolgt wäre, beträgt
die Rückerstattung 100% der Vermittlungsgebühr. Dies gilt auch in Fällen, in denen dem sorgfältig
arbeitenden Personaldienstleister die betreffenden Informationen hätten bekannt sein müssen. Balti AG
behält sich in den unter den Ziffern 4. A - F beschriebenen Fällen vor, dem Personaldienstleister die
höheren Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vermittlung des/der betroffenen Kandidaten/in und der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Rechnung zu stellen.
5. Abwerbeverbot und Konventionalstrafe
Der Personalvermittler darf durch ihn an Balti AG vermittelte Personen nicht erneut direkt kontaktieren, um
ihnen eine andere Stelle anzubieten, solange diese mit Balti AG in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis
stehen. Im Falle einer einzelnen Verletzung dieses Abwerbeverbotes schuldet der Personalvermittler Balti
AG eine Konventionalstrafe, die 20% des Bruttojahresgehaltes (inkl. 13. Monatslohn) des abgeworbenen
oder zwecks Abwerbung kontaktierten Arbeitnehmers beträgt. Die Geltendmachung weiteren Schadens
bleibt vorbehalten. Die Zahlung der Konventionalstrafe entbindet den Personalvermittler nicht von der
Einhaltung dieser AGB. Ebenso verpflichtet sich der Personaldienstleister während 12 Monaten nach
erfolgreicher Vermittlung, keine Mitarbeitende der Balti AG abzuwerben.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien vereinbaren, sämtliche Informationen und Daten aus dem Vertragsverhältnis gegenüber
Dritten vertraulich zu behandeln, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet sind. Die Pflicht zur
Vertraulichkeit besteht ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Kandidatendossiers und dauert auch nach
Vertragsabschluss unbegrenzt weiter. Die Parteien verpflichten sich, die Vorgaben der schweizerischen
Datenschutzgesetzgebung zu beachten und Massnahmen zum Schutz sensibler Daten zu treffen. Wenn
gesetzlich erlaubt, oder aufgrund einer möglichen Vermittlung überwiegende Interessen bestehen, oder
eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt, können die erhobenen Personendaten für folgende
Zwecke ausnahmsweise weitergegeben und bearbeitet werden: a) zur Überprüfung von Voraussetzungen
für einen Vertragsabschluss; b) zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen; c) zur Adressvalidierung;
d) zur Verhinderung/Überprüfung von Unrechtmässigkeiten (insbesondere zur Verhinderung von
Betrugsfällen beim Vertragsschluss und während der Dauer des Vertrags); e) zur Zahlung der
Rechnungsstellungen. Dritte im In- und Ausland dürfen zur Datenbearbeitung beigezogen werden. Beim
Beizug von Dritten sind diese verpflichtet, die gemäss gültigem Datenschutzrecht notwendigen
Massnahmen einzuhalten. Weitere Informationen betreffend Verwendung von Personendaten sind in der
Datenschutzerklärung auf der Webseite von Balti AG enthalten.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der
Vereinbarung im Übrigen davon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung
möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand
ist der Hauptsitz der Balti AG. Balti AG ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche auch am allgemeinen
Gerichtsstand des Personaldienstleisters zu erheben.
9. Gültigkeit
Diese AGB sind per sofort gültig. AGB-Version: 24.04.2025
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