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Handelsrichterin oder Handelsrichter w/m/d

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Publiziert am: 27.01.2026

Das Handelsgericht ist ein Fachgericht, das unter Mitwirkung von nebenamtlich tätigen Handelsrichterinnen und Handelsrichtern konkrete Streitfragen mit branchenspezifischer Sachkunde beurteilt. Es ist zuständig für Zivilstreitigkeiten von Parteien, die im Handelsregister eingetragen sind, sofern die geschäftliche Tätigkeit mindestens einer Partei betroffen ist und der Streitwert mindestens CHF 30'000.– beträgt. Ausserdem kann eine nicht im Handelsregister eingetragene Partei wählen, ob sie die eingetragene Partei vor dem Handelsgericht oder den ordentlichen Gerichten verklagen möchte, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Das Handelsgericht ist zudem zuständig für Streitigkeiten über Geschäftsfirmen, Kartelle und kollektive Kapitalanlagen, bei Streitigkeiten im Bereich des Immaterialgüterrechts (Marken, Design, Urheberrecht, etc.); wenn der Streitwert CHF 30'000.– übersteigt, auch im Bereich des unlauteren Wettbewerbs und der Handelsgesellschaften und Genossenschaften (z.B. bei Verantwortlichkeitsklagen). Nicht zuständig ist das Handelsgericht für Streitigkeiten aus dem Patent-, Arbeits- und Mietrecht.

Im Hinblick auf eine vakante Stelle suchen wir per öffentlicher Ausschreibung eine oder einen

Handelsrichterin oder Handelsrichter w/m/d

Pensum: Einsatz nach Bedarf

Arbeitsort: St.Gallen

Was Sie erwartet

  • Sie sind als Fachrichterin oder Fachrichter für das Handelsgericht tätig und unterstützten die hauptamtlichen Mitglieder des Gerichts mit ihren Fachkenntnissen. Gesucht wird eine Handelsrichterin oder ein Handelsrichter aus dem Bereich Treuhand mit Immobilienfachwissen, bevorzugterweise mit Kompetenzen im Zusammenhang mit Expertisen und Immobilienbewertungen.
  • Der Kantonsrat wird die Wahl in der Herbstsession 2026 vornehmen. Der Amtsantritt ist nach der Wahl vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor. Sie hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung für das Amt. Die Fraktionen reichen anschliessend ihre Wahlvorschläge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt.
  • Für die Wahl in ein Richteramt der kantonalen Gerichte ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich, für die Amtsausübung bedarf es der Wohnsitznahme im Kanton (vgl. Art. 33 Abs. 1 KV; Art. 25 Abs. 1 GerG). Die Rechtspflegekommission legt nicht nur Wert auf die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden, sondern auch auf eine möglichst ausgewogene Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den kantonalen Gerichten.

Was Sie auszeichnet

  • qualifizierte berufliche Fachkenntnisse (d.h. Branchenkenntnisse und -erfahrung oder technische Kenntnisse)
  • Fähigkeit und Bereitschaft sich innert kurzer Zeit mit komplexen Prozessmaterialien im Aktenstudium vertraut zu machen sowie zeitliche Verfügbarkeit für Verhandlungstermine
  • Kommunikative Vermittlung der Fachkenntnisse sowie offene und konstruktive Zusammenarbeit
  • Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfreudigkeit
  • persönliche Integrität und Unabhängigkeit

Bereit für den nächsten Schritt? Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und Sie ein Teil des Teams sein möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Weitere Auskünfte unter:
Auskünfte zur Kandidatur: Fraktionssekretariate oder Präsidien der Fraktionen des St.Galler Kantonsrates
Auskünfte über das Gericht: Gerichtspräsidentin Tabea Mazenauer, Tel. 058 229 32 53; tabea.mazenauer@sg.ch
Auskünfte über das Wahlverfahren: Sandra Brühwiler-Stefanovic, Tel. 058 229 04 91, sandra.bruehwiler-stefanovic@sg.ch

Bewerbungen sind an die bevorzugte(n) Fraktion(en) des St.Galler Kantonsrates zu richten. Die Bewerbungsunterlagen enthalten ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie die relevanten Fachdiplome bzw. -zeugnisse. Die Einreichung erfolgt mittels pdf-Dokument.

Die Fraktionen sind eingeladen, der Rechtspflegekommission ihre Kandidaturen bis 9. März 2026, 12.00 Uhr, zu melden. Interessentinnen und Interessenten wird nahegelegt, möglichst frühzeitig auf eine Fraktion zuzugehen, von der sie zur Wahl portiert werden möchten.

Ansprechpartner und Firma

Kanton St.Gallen

St. Gallen

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