Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vollzeit bei M. Tanner AG in CH-8406 Winterthur
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Publiziert am: 09.03.2026
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines 5.3 Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile
1.1 Für Bestellungen gelten ausschliesslich nachfolgende Bedingungen. fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner ausdrücklich wird oder wenn auch an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind.
diese Bedingungen. 5.4 Für verspätete Zahlungen behält sich die M. Tanner AG vor, ein
1.2 Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere bankenüblicher Verzugszins zu berechnen.
Einkaufsbedingungen der Vertragspartner gelten nur, wenn sie von der
M. Tanner AG schriftlich bestätigt wurden. 6. Gewährleistung
6.1 Die Lieferung ist einer Eingangskontrolle zu unterziehen. Mehrkosten,
2. Angebote und Vertragsabschluss welche durch die Unterlassung dieser Kontrolle entstehen, werden im
2.1 Die Angebote der M. Tanner AG sind stets freibleibend, es sei denn, Gewährleistungsfall von der M. Tanner AG nicht übernommen.
dass etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Für die 6.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemässe
Auftragsannahme, den Umfang der Lieferung und den Lieferzeitpunkt Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den
ist ausschliesslich unsere schriftliche Auftragsbestätigung Vertragspartner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder
massgebend. nachlässige Behandlung entstehen, haften die M. Tanner AG ebenso
2.2 Dem Vertragspartner wird eine Auftragsbestätigung zugesandt. wenig wie für Folgen unsachgemässer und ohne Einwilligung
Einwände gegen diese müssen schriftlich unverzüglich gerügt werden, vorgenommener Änderung oder Instandsetzungsarbeiten des Partners
ansonsten der Vertrag gemäss Auftragsbestätigung zustande oder Dritter.
gekommen ist. 6.3 Offene Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich nach Eingang der
2.3 Der Vertragspartner hat die M. Tanner AG spätestens mit der Ware am Bestimmungsort, versteckte Mängel unverzüglich nach
Bestellung auf Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen.
welche die Ausführung der Leistung, den Betrieb sowie Krankheits-, 6.4 Bei berechtigter, fristgemässer Mängelrüge wird die beanstandete
Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Brandschutz sowie andere Ware nach Wahl der M. Tanner AG nachgebessert oder einwandfreien
massgebliche Vorschriften betreffen. Ersatz geliefert. Wäre die Mängelbehebung nur mit einem
unverhältnismässig hohen Aufwand zu erreichen, kann stattdessen
3. Preise auch ein angemessener Minderwert gewährt werden.
3.1 Preislisten und dergleichen sind freibleibend und ohne 6.5 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne vorherige Rücksprache
Verbindlichkeiten für die M. Tanner AG. Sie können jederzeit, auch und ohne verbindlichen Auftrag durch die M. Tanner AG allfällige
ohne vorherige Anzeige, geändert werden. Die Preise verstehen sich Mängel selbst zu beheben. Forderungen, welche daraus entstehen
exkl. Mehrwertsteuer. können, lehnt die M. Tanner AG vollumfänglich ab.
3.2 Die Verpackungsaufwendungen, Fracht-, und Transportkosten gehen 6.6. Die Gewährleistungsfrist endet 12 Monate nach Inbetriebnahme,
zu Lasten des Vertragspartners. Dies gilt ebenfalls für allfällige Ausfuhr-
jedoch spätestens 18 Monate nach Auslieferung EXW Winterthur.
, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen, Verschleissteile sind jederzeit kostenpfichtig.
Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und ähnliche Nebenkosten.
3.3 Sollte sich zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung eine 7. Haftungsbeschränkung
wesentliche Änderung der fiskalischen Belastung, Zollkosten, 7.1 Eine Haftung für Schäden jedwelcher Art, die nicht am
Rohstoffpreise oder Währungsschwankungen ergeben, so behalten wir Liefergegenstand entstanden sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen,
uns eine entsprechende Preisanpassung vor. es sei denn, dass sie auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen
Pflichtverletzung durch die M. Tanner AG beruhen.
4. Lieferung und Lieferfristen 7.2 Bei Fremdfabrikaten sind weitere Ansprüche ausdrücklich
4.1 Wird die Ware mittels Frachtführer oder mittels eines Dritten im Auftrag ausgeschlossen, insbesondere wegen eines Produktfehlers, den der
der M. Tanner AG versandt oder holt der Vertragspartner die Ware im Hersteller zu verantworten hat. Die M. Tanner AG tritt alle Ansprüche,
Werk ab, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Abgang der Lieferung ab die gegen einen Hersteller und/oder Vorlieferanten geltend gemacht
Werk auf den Vertragspartner über. werden können, an den Vertragspartner ab.
4.2 Die M. Tanner AG ist in der Wahl des Transportmittels frei. Es werden 7.3 Soweit die Haftung der M. Tanner AG ausgeschlossen ist, gilt dies auch
diejenigen Verpackungen und Transportmittel eingesetzt, die sich im für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
Urteil der M. Tanner AG als zweckmässig erweisen.
4.3 Kann ein Liefer- oder Leistungstermin nicht eingehalten werden ist die 8. Eigentumsvorbehalt
M. Tanner AG berechtigt, in schriftlicher Form, einen neuen 8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Liefertermin festzusetzen. Schadenersatzansprüche des M. Tanner AG. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei Massnahmen
Vertragspartners sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf die zum Schutze des Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken.
vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung durch die M. 8.2 Alle Dokumente wie Offerten, Pläne, Werkzeichnungen oder
Tanner AG. Berechnungen welche die M. Tanner AG für den Vertragspartner
4.4 Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und anfertigt, bleibt Eigentum der M. Tanner AG. Der Vertragspartner
sonstiger Ereignisse, die eine Lieferung wesentlich erschweren oder verpflichtet sich, diese nur für die Zusammenarbeit mit der M. Tanner
unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, AG zu benutzen, weder für eigene Zwecke zu verwenden noch
Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Unruhen, unberechtigten Dritten zu überlassen.
behördliche Massnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen durch
Lieferanten, Transportstörungen, etc. -, hat die M. Tanner AG nicht zu 9. Schlussbestimmungen
vertreten. In diesen Fällen ist die M. Tanner AG verpflichtet, dem 9.1 Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht
Vertragspartner die Liefer- oder Leistungsstörung und deren abweichend etwas anderes vereinbart ist. Bei Abweichungen zwischen
voraussichtlicher Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Fristen und einer fremdsprachigen und der deutschen Version dieser allgemeinen
Termine verlängern sich in diesen Fällen um die Dauer der Verkaufs- und Lieferbedingungen ist die deutsche Version
Behinderung zusätzlich einer angemessenen Anlaufzeit. Solche massgebend.
unvorhersehbaren Ereignisse berechtigen die M. Tanner AG auch, 9.2 Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass die M. Tanner AG
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz-
die im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erhaltenen personenbezogenen Daten des Vertragspartners in dem
beruhen auf vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung durch nach der einschlägigen Datenschutzgesetzgebung zulässigen Umfang
die M. Tanner AG. verarbeiten und nutzen.
4.5 Wird die Annahme einer Lieferung verweigert oder der Liefertermin 9.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
verschoben obwohl die Ware versandbereit ist, trägt der Bestimmung im Rahmen einer sonstigen vertraglichen Vereinbarung
Vertragspartner sämtliche entstehenden Kosten. unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser
Bedingungen/Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall
5. Zahlungsbedingungen sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung
5.1 Das Zahlungsziel ist 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Die M. Tanner durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende
AG behält sich das Recht in jedem Fall vor, Vorauszahlungen zu Regelung zu ersetzen.
verlangen. 9.4 Die Rechtsbeziehung zwischen der M. Tanner AG und dem
5.2 Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, noch nicht Vertragspartner untersteht schweizerischem Recht, wobei
erteilten Gutschriften oder von M. Tanner AG nicht anerkannten staatsvertragliche Normen wie das UN-Übereinkommen
Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzubehalten. ausgeschlossen sind.
9.5 Gerichtsstand ist Pfäffikon, Zürich. Es steht der M. Tanner AG frei,
einen anderen Gerichtsort zu wählen.
M. Tanner AG, 01.04.2022
M. Tanner AG Tel. +41 (0)52 355 21 55
Klosterstrasse 22a Fax.+41 (0)52 355 21 56
CH-8406 Winterthur www.mtannerag.ch
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