Stellvertreter*in der Ombudsperson (50 %)
Teilzeit bei Stadt Luzern in CH-6003 Luzern
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Publiziert am: 19.03.2026
Ihre Aufgaben
- Sie prüfen Beanstandungen von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Organisationen gegenüber der Stadtverwaltung.
- Sie klären ab, ob das Handeln der Verwaltung rechtmässig, sachgerecht und angemessen erfolgt ist.
- Sie untersuchen Anliegen und Konflikte zwischen Bevölkerung und Verwaltung unabhängig und neutral.
- Sie formulieren Empfehlungen zur Verbesserung von Verfahren, Abläufen und Entscheidungen der Verwaltung.
- Sie erteilen ratsuchenden Personen (städtischen Angestellten und Bürger*innen der Stadt Luzern) Auskunft und beraten sie bei verwaltungsbezogenen Anliegen.
- Sie tragen zur Förderung von Transparenz, Fairness und Vertrauen im Verhältnis zwischen Bevölkerung und Stadtverwaltung bei.
- Sie übernehmen die Moderation in Konfliktsituationen.
Ihr Profil
- Sie verfügen über einen Hochschulabschluss (vorzugsweise in Rechts-, Politik- oder Verwaltungswissenschaft) oder eine vergleichbare Qualifikation.
- Sie bringen fundierte Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung sowie idealerweise des öffentlichen Rechts mit.
- Sie verfügen über mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung, vorzugsweise im öffentlichen Umfeld.
- Sie handeln unabhängig, integer und verfügen über ein ausgeprägtes Verständnis für Neutralität und Unparteilichkeit.
- Sie besitzen hohe Sozialkompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ausgeprägte Fähigkeiten in Konfliktklärung und Mediation.
- Sie kommunizieren stilsicher in Deutsch, mündlich wie schriftlich.
- Sie arbeiten analytisch, lösungsorientiert und behalten auch in anspruchsvollen Situationen den Überblick.
Weiteres zur Stelle
Informationen über die Ombudsstelle erhalten Sie auf www.ombudsstelle-stadt-luzern.ch.
Bewerbungen senden Sie bitte bis 17. April 2026 an das Sekretariat des Grossen Stadtrats: grstr@stadtluzern.ch
Bei Beanstandungen prüft die Ombudsstelle, ob die Verwaltung rechtmässig und angemessen gehandelt hat. Sie empfiehlt Verbesserungen und erteilt ratsuchenden Personen Auskunft. Die Ombudsperson und ihre Stellvertretung sind unabhängig und neutral. Sie sind nicht an die Weisungen der Stadtverwaltung gebunden. Sie werden vom Grossen Stadtrat auf Antrag der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK) für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.
1900 Mitarbeitende, 1200 Lehrpersonen und über 60 Lernende in 12 Berufen: Die Stadt Luzern ist eine der grössten Arbeitgeberinnen der Region – und gleichzeitig nahbar und sympathisch. Gemeinsam engagieren wir uns für die Stadt und die Bevölkerung. Dabei bieten wir viel Gestaltungsspielraum und leben ein unkompliziertes Miteinander. Wir fördern mobiles Arbeiten sowie die interne und externe Weiterbildung. Und: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns ein Kernanliegen.
Mehr erfahrenKontakt
Adrian Albisser
Präsident Finanz- und Geschäftsprüfungskommission
076 374 52 62Lucia Schnider Stulz
Ombudsfrau
041 241 04 44Arbeitsort
Hirschengraben 31
6003, Luzern
Schweiz

