Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vollzeit bei M. Tanner AG in CH-8406 Winterthur
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Publiziert am: 20.04.2026
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines 6. Gewährleistung
1.1 Für Bestellungen gelten ausschliesslich nachfolgende Bedingungen. 6.1 Die Lieferung ist einer Eingangskontrolle zu unterziehen. Mehrkosten,
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner ausdrücklich welche durch die Unterlassung dieser Kontrolle entstehen, werden im
diese Bedingungen. Gewährleistungsfall von der M. Tanner AG nicht übernommen.
1.2 Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere 6.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemässe
Einkaufsbedingungen der Vertragspartner gelten nur, wenn sie von der Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den
M. Tanner AG schriftlich bestätigt wurden. Vertragspartner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung entstehen, haften die M. Tanner AG ebenso
2. Angebote und Vertragsabschluss wenig wie für Folgen unsachgemässer und ohne Einwilligung
2.1 Die Angebote der M. Tanner AG sind stets freibleibend, es sei denn, vorgenommener Änderung oder Instandsetzungsarbeiten des Partners
dass etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Für die oder Dritter.
Auftragsannahme, den Umfang der Lieferung und den Lieferzeitpunkt 6.3 Offene Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich nach Eingang der
ist ausschliesslich unsere schriftliche Auftragsbestätigung Ware am Bestimmungsort, versteckte Mängel unverzüglich nach
massgebend. Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen.
2.2 Dem Vertragspartner wird eine Auftragsbestätigung zugesandt. 6.4 Bei berechtigter, fristgemässer Mängelrüge wird die beanstandete
Einwände gegen diese müssen schriftlich unverzüglich gerügt werden, Ware nach Wahl der M. Tanner AG nachgebessert oder einwandfreien
ansonsten der Vertrag gemäss Auftragsbestätigung zustande Ersatz geliefert. Wäre die Mängelbehebung nur mit einem
gekommen ist. unverhältnismässig hohen Aufwand zu erreichen, kann stattdessen
2.3 Der Vertragspartner hat die M. Tanner AG spätestens mit der auch ein angemessener Minderwert gewährt werden.
Bestellung auf Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, 6.5 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne vorherige Rücksprache
welche die Ausführung der Leistung, den Betrieb sowie Krankheits-, und ohne verbindlichen Auftrag durch die M. Tanner AG allfällige
Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Brandschutz sowie andere Mängel selbst zu beheben. Forderungen, welche daraus entstehen
massgebliche Vorschriften betreffen. können, lehnt die M. Tanner AG vollumfänglich ab.
6.6. Die Gewährleistungsfrist endet 12 Monate nach Inbetriebnahme,
3. Preise jedoch spätestens 18 Monate nach Auslieferung EXW Winterthur.
3.1 Preislisten und dergleichen sind freibleibend und ohne Verschleissteile sind jederzeit kostenpfichtig.
Verbindlichkeiten für die M. Tanner AG. Sie können jederzeit, auch 6.7. Ein Umtausch oder die Rückgabe von Produkten ist ausschliesslich mit
ohne vorherige Anzeige, geändert werden. Die Preise verstehen sich vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich. Die
exkl. Mehrwertsteuer. Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde.
3.2 Die Verpackungsaufwendungen, Fracht-, und Transportkosten gehen 6.8. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
zu Lasten des Vertragspartners. Dies gilt ebenfalls für allfällige
Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie 7. Haftungsbeschränkung
Beurkundungen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und ähnliche 7.1 Eine Haftung für Schäden jedwelcher Art, die nicht am
Nebenkosten. Liefergegenstand entstanden sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen,
3.3 Sollte sich zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung eine es sei denn, dass sie auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen
wesentliche Änderung der fiskalischen Belastung, Zollkosten, Pflichtverletzung durch die M. Tanner AG beruhen.
Rohstoffpreise oder Währungsschwankungen ergeben, so behalten wir 7.2 Bei Fremdfabrikaten sind weitere Ansprüche ausdrücklich
uns eine entsprechende Preisanpassung vor. ausgeschlossen, insbesondere wegen eines Produktfehlers, den der
Hersteller zu verantworten hat. Die M. Tanner AG tritt alle Ansprüche,
4. Lieferung und Lieferfristen die gegen einen Hersteller und/oder Vorlieferanten geltend gemacht
4.1 Wird die Ware mittels Frachtführer oder mittels eines Dritten im Auftrag werden können, an den Vertragspartner ab.
der M. Tanner AG versandt oder holt der Vertragspartner die Ware im 7.3 Soweit die Haftung der M. Tanner AG ausgeschlossen ist, gilt dies auch
Werk ab, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Abgang der Lieferung ab für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
Werk auf den Vertragspartner über.
4.2 Die M. Tanner AG ist in der Wahl des Transportmittels frei. Es werden 8. Eigentumsvorbehalt
diejenigen Verpackungen und Transportmittel eingesetzt, die sich im 8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Urteil der M. Tanner AG als zweckmässig erweisen. M. Tanner AG. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei Massnahmen
4.3 Kann ein Liefer- oder Leistungstermin nicht eingehalten werden ist die die zum Schutze des Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken.
M. Tanner AG berechtigt, in schriftlicher Form, einen neuen 8.2 Alle Dokumente wie Offerten, Pläne, Werkzeichnungen oder
Liefertermin festzusetzen. Schadenersatzansprüche des Vertrags-
Berechnungen welche die M. Tanner AG für den Vertragspartner
partners sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf anfertigt, bleibt Eigentum der M. Tanner AG. Der Vertragspartner
vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung durch die verpflichtet sich, diese nur für die Zusammenarbeit mit der M. Tanner
M. Tanner AG. AG zu benutzen, weder für eigene Zwecke zu verwenden noch
4.4 Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und unberechtigten Dritten zu überlassen. Soweit im Rahmen der
sonstiger Ereignisse, die eine Lieferung wesentlich erschweren oder Auftragserfüllung neues geistiges Eigentum entsteht, stehen sämtliche
unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, Rechte hieran der M. Tanner AG zu, sofern nicht ausdrücklich eine
Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Unruhen, abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
behördliche Massnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen durch
Lieferanten, Transportstörungen, etc. -, hat die M. Tanner AG nicht zu 9. Schlussbestimmungen
vertreten. In diesen Fällen ist die M. Tanner AG verpflichtet, dem 9.1 Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht
Vertragspartner die Liefer- oder Leistungsstörung und deren abweichend etwas anderes vereinbart ist. Bei Abweichungen zwischen
voraussichtlicher Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Fristen und einer fremdsprachigen und der deutschen Version dieser allgemeinen
Termine verlängern sich in diesen Fällen um die Dauer der Verkaufs- und Lieferbedingungen ist die deutsche Version
Behinderung zusätzlich einer angemessenen Anlaufzeit. Solche massgebend.
unvorhersehbaren Ereignisse berechtigen die M. Tanner AG auch, 9.2 Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass die M. Tanner AG
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz-
die im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erhaltenen personenbezogenen Daten des Vertragspartners in dem
beruhen auf vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung durch nach der einschlägigen Datenschutzgesetzgebung zulässigen Umfang
die M. Tanner AG. verarbeiten und nutzen.
4.5 Wird die Annahme einer Lieferung verweigert oder der Liefertermin 9.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
verschoben obwohl die Ware versandbereit ist, trägt der Vertrags-
Bestimmung im Rahmen einer sonstigen vertraglichen Vereinbarung
partner sämtliche entstehenden Kosten. unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser
Bedingungen/Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall
5. Zahlungsbedingungen sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung
5.1 Das Zahlungsziel ist 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Die M. Tanner durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende
AG behält sich das Recht in jedem Fall vor, Vorauszahlungen zu Regelung zu ersetzen.
verlangen. 9.4 Die Rechtsbeziehung zwischen der M. Tanner AG und dem
5.2 Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, noch nicht Vertragspartner untersteht schweizerischem Recht, wobei staats-
erteilten Gutschriften oder von M. Tanner AG nicht anerkannten vertragliche Normen wie das UN-Übereinkommen ausgeschlossen
Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzubehalten. sind.
5.3 Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile 9.5 Gerichtsstand ist Winterthur, Zürich. Es steht der M. Tanner AG frei,
fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht einen anderen Gerichtsort zu wählen.
wird oder wenn auch an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind.
5.4 Für verspätete Zahlungen behält sich die M. Tanner AG vor, ein
bankenüblicher Verzugszins zu berechnen. M. Tanner AG, 08.04.2026
M. Tanner AG Tel. +41 (0)52 355 21 55
Klosterstrasse 22a Fax.+41 (0)52 355 21 56
CH-8406 Winterthur www.mtannerag.ch
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