Polizistin & Polizist
Vollzeit bei Kantonspolizei Basel-Stadt in CH-4058 Basel
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Publiziert am: 30.04.2026
Polizistin & Polizist
Der Polizeiberuf ist spannend, abwechslungsreich und anspruchsvoll. Der Beruf setzt eine gute körperliche und geistige Verfassung sowie charakterliche Eignung voraus. Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrer künftigen Karriere bei der Kantonspolizei Basel-Stadt.
Auf dieser Seite- Berufsbild
- Anforderungsprofil
- Eignungsprüfung
- Ausbildung
- Nach der Ausbildung
- Arbeitszeit & Ferien
- Lohn
- Ausbildungslohn
- Lohnentwicklung
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Polizeiausbildung 27-1 (Frühling)Berufsbild
Die Kantonspolizei Basel-Stadt beschäftigt ca. 1'000 Mitarbeitende. Davon nehmen ca. 670 uniformierte Polizisten/-innen den, im Basler Polizeigesetz, festgelegten Auftrag wahr.
Als Polizist/-in stehen Sie in Kontakt mit Menschen, welche im Kanton Basel-Stadt wohnen, arbeiten oder ihre Freizeit verbringen. Für die Sicherheit der Bevölkerung sind Sie rund um die Uhr im Einsatz. Sie patrouillieren in der Stadt und lernen so die Quartiere und deren Bewohnerschaft kennen. Sie treffen auf unterschiedliche Menschen, sind Ansprechperson für vielfältige Anliegen, geben Auskunft, helfen und unterstützen. Es erwarten Sie dabei vielfältige Aufgaben und Einsätze aufgrund von Menschen in Not, Raub, Diebstahl, Brand, Unfall, diversen Kontrollen (Verkehr, Milieu oder Fahndung nach flüchtigen/abgängigen Personen) und vielen weiteren.
Täglich arbeiten Sie eng mit verschiedenen Partnern zusammen, wie beispielsweise der Feuerwehr, Sanität oder diversen Sozialeinrichtungen.
In der Ausbildung lernen Sie, mit ausserordentlichen Situationen und Personen, welche sich psychisch auffällig verhalten, in eine schwierige Lage oder in Not geraten sind, umzugehen.
Gemeinsam mit Ihren Arbeitskollegen/-innen werden Sie bewegende, denkwürdige und erfreuliche Situationen erleben, welche den Beruf einzigartig machen.
Anforderungsprofil
Um sich bei der Kantonspolizei Basel-Stadt bewerben zu können, müssen Sie zwingend folgende Anforderungen erfüllen:
- Schweizer/in oder Niederlassungsbewilligung C
- Kein Alterslimit nach oben
- Keine Mindestgrösse erforderlich
- Führerausweis Kategorie B
- Abgeschlossene Berufslehre EBA oder höherer Abschluss einer Berufs- oder Schulbildung
- Bei Abschluss EBA mind. 2 Jahre Berufserfahrung
- Deutsch verhandlungssicher in Wort und Schrift (mind. Niveau C1)
- Einwandfreier Leumund, u.a. keine laufenden Straf- und Betreibungsverfahren
- bei Ausbildungsstart, 400 m unter 11 Minuten schwimmen können
- Physische und psychische Belastbarkeit Infoblatt Arbeitsmedizin
- Keine Tätowierungen am Kopf, sämtliche Tattoos dürfen keinen Anstoss erregen, d.h. gegen Gesetz, Sitte oder Moral verstossen
Teamfähigkeit, hohe Sozialkompetenz, gute Kommunikationsfähigkeiten sowie vorbildliches Verhalten und eine gefestigte Persönlichkeit mit Sinn für Verhältnismässigkeit runden Ihr Profil ab.
Eignungsprüfung
In einer mehrstufigen Eignungsprüfung werden Ihre Deutschkenntnisse, kognitiven Fähigkeiten, körperliche Fitness und Ihre Sozialkompetenz getestet. Ausserdem haben Sie die Möglichkeit, nach erfolgreicher Sportprüfung einen Deutsch-Aufbaukurs zu besuchen.
Eignungsprüfung Teil 1
Sie absolvieren zuerst den Sport- und anschliessend den Computertest.
Unter dem Motto «Sport ist Trainingssache» haben Sie mehrere Versuche die Sportprüfung zu bestehen. Warten Sie also nicht zu lange mit Ihrem ersten Versuch.
Deutschkenntnisse: Sie haben die Möglichkeit, nach erfolgreichem Bestehen der Sportprüfung, kostenlos einen Vorbereitungskurs Deutsch zu besuchen.
Die Versicherung ist während des gesamten Aufnahmeverfahrens Sache der Teilnehmenden.
Ablauf Eignungsprüfung Teil 1
Diese Prüfung beinhaltet einen Sport- und einen Deutschtest. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Eignungsprüfung Teil 2.
Sport
Überprüft werden Ihre Ausdauer, Schnelligkeit, Kraft und Koordination mittels einem Hindernisparcours, Tiger-Liegestützen sowie einem 12-Minutenlauf.
Mindestanforderungen:
Hindernisparcours
Frauen: 75 Sek / Männer: 70 Sek
Tiger-Liegestütze
Testdauer: 90 Sekunden
Frauen: 20 Stk / Männer: 25 Stk
12-Minutenlauf*
Der 12-Minutenlauf wird im Freien auf unserer 400-Meter-Bahn durchgeführt.
Frauen: 2400 m / Männer: 2600 m
Die Mindestanforderungen entsprechen der Note 4. _____________________________________________________________________________________________________________
*Bei höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Schnee) oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, kann der 12-Minutenlauf alternativ in der Turnhalle oder als 800-Meter-Lauf ausserhalb der Sportanlage durchgeführt werden.
800-Meter-Lauf:
Frauen: 3:15 Min / Männer: 3:00 Min
Der Hindernisparcours ist Teil des Sporttests der Eignungsprüfung Teil 1 der Kantonspolizei Basel-Stadt.
Video: TigerliegestützenTigerliegestützen sind Teil des Sporttests der Eignungsprüfung Teil 1 der Kantonspolizei Basel-Stadt.
Computerbasierter Eignungstest
Der computerbasierte Eignungstest überprüft diverse Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche für eine spätere Berufsausübung wichtig sind. Unter anderem werden wichtige Inhalte der deutschen Sprache - inklusive Diktat - sowie kognitive Fähigkeiten abgefragt.
Die vorgenannten Tests (Sport und computerbasierter Eignungstest) müssen alle vollumfänglich bestanden sein, um an den Eignungstest Teil II zugelassen zu werden.
Ablauf Eignungsprüfung Teil 2
Nach Bestehen der Eignungsprüfung Teil 1 können Sie den zweiten Teil absolvieren.
Rollenspiel, Präsentation und Interview
Diese Prüfung beinhaltet 3 Komponenten:
- eine Rollensimulation (Sie müssen eine schwierige Alltagssituation meistern)
- eine Präsentation (Sie erhalten das Thema und die Vorbereitungszeit direkt vor Ort)
- ein Interview
Nach bestandener Eignungsprüfung Teil 2 folgt das Aufnahmeverfahren.
Aufnahmeverfahren
Die Leumundsprüfung und vertrauensärztliche Untersuchung erfolgen parallel im Rekrutierungsprozess. Die Anstellungsbehörde entscheidet anschliessend auf Basis des Gesamtergebnisses über deinen Ausbildungsvertrag.
Ausbildung
Die Polizeiausbildung wird bei vollem Lohn absolviert und umfasst zwei Phasen.
Grundausbildung
Phase I & II
| Phase I (Dauer 12 Monate) |
|
Die Phase I umfasst drei Wochen kantonale Ausbildung bei der Kantonspolizei Basel-Stadt. Anschliessend folgen 11 Monate in der Polizeischule - davon 34 Wochen an der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch (IPH). An der IPH steht vor allem das Erlangen des theoretischen Wissens und die Steigerung der körperlichen Fitness im Vordergrund. Die Phase I wird mittels Eidg. Berufsprüfung-Vorprüfung (EBP-V) abgeschlossen. |
| Phase II (Dauer 12 Monate) |
|
In der Phase II erfolgt die kantonale Grundausbildung im Lernverband. Das mehrheitlich theoretische Wissen von der IPH wird nun korpsintern erweitert, wobei der Fokus vor allem auf dem Praxistraining liegt. Während der Phase II werden unter anderem Vorbereitungsaufträge für die eidgenössische Berufsprüfung (EBP) absolviert. Die Phase II wird mit der EBP abgeschlossen. Mit erfolgreichem Bestehen der EBP folgt die Vereidigung zur Polizistin und zum Polizisten. |
Nach der Ausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung folgt eine praxisnahe Weiterbildung. Sie sammeln Erfahrungen, erweitern und festigen Ihr Wissen und werden optimal auf die kommenden Herausforderungen vorbereitet.
Aufgrund der vielseitigen Weiterbildungs- und Einsatzmöglichkeiten, welche die verschiedenen polizeilichen Themenfelder bieten, verläuft nicht jeder Berufsweg gleich. Eine eigentliche Musterkarriere gibt es deshalb bei der Kantonspolizei Basel-Stadt nicht.
Arbeitszeit & Ferien
Arbeitszeiten nach Abschluss der Grundausbildung
Nach der Grundausbildung arbeiten Sie im 6-Touren System:
1. Tag: ganztägiger Dienst
2. Tag: Nachmittagsdienst
3. Tag: Vormittags-/Spätdienst
4. Tag: Nachtdienst/Ruhetag
5. Tag: freier Tag
6. Tag: freier Tag
1. Tag: ganztägiger Dienst
usw.
Fällt der ganztägige Dienst auf einen Sonn- oder Feiertag, fällt diese aus. Das bedeutet mindestens jedes 6. Wochenende haben Sie einen zusätzlichen Ruhetag. Periodisch muss ein «zusätzlicher Spät- und Nachtdienst» geleistet werden. Die Arbeitszeiten ändern sich dann wie folgt:
4. Tag: Nachtdienst/zusätzlicher Spätdienst
5. Tag: zusätzlicher Nachtdienst/Ruhetag
6. Tag: freier Tag
1. Tag: ganztägiger Dienst
usw.
Solange Sie intern nicht in eine andere Funktion wechseln, kennen Sie ihre Arbeits- und Freitage Jahre im Voraus. Freizeitaktivitäten lassen sich so langfristig planen.
Nach Absolvierung der Grundausbildung besteht die Möglichkeit, in einem Teilzeitpensum zu arbeiten.
Ferien
Die Ferien richten sich nach den Richtlinien der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt.
25.0 Tage bis Alter 49
28.0 Tage ab Alter 50
32.0 Tage ab Alter 60
Die Ferien während der Polizeischule richten sich nach dem Lehrplan.
Lohn
Diese Tabelle soll Ihnen einen Überblick über die Einreihung (Lohnklasse/LK), Einstufung (Lohnstufe) und die Sozialleistungen geben (vorbehaltlich allfälliger abweichender Beschlüsse des Regierungsrates).
Ausbildungslohn
| Alter | Lohnklasse / Stufe |
|---|---|
| Alterskategorie I: bis 26 Jahre | Lohnklasse 10 / Stufe B |
| Alterskategorie II: 27-33 Jahre | Lohnklasse 10 / Stufe C |
| Alterskategorie III: 34 und älter | Lohnklasse 10 / Stufe 1 |
Während dem ersten Ausbildungsjahr an der Interkantonalen Polizeischule (IPH) werden einmalige Spesen in der Höhe von Fr. 4'750.- ausbezahlt.
Bereits während der Ausbildung profitieren Sie von Fr. 400.- Arbeitsmarktzulage.
Die aktuellen Lohnansätze finden Sie auf der Lohntabelle in den Anstellungsbedingungen des Kantons Basel-Stadt.
Die Kantonspolizei bietet Ihren Mitarbeitenden zusätzlich noch weitere Benefits:
- iPhone mit Swisscom-Abo neighbours, welches auch privat genutzt werden kann
- jährliche Beteiligung an Uniformschuhen in der Höhe von Fr. 100.-
- Prämie von Fr. 1'000, wenn neue Mitarbeitende vermittelt werden
Lohnentwicklung
| Zeitraum | Lohnanstieg |
|---|---|
| Nach 1 Jahr | Bei Bestehen der Eidg. Berufsprüfung-Vorprüfung (EBP-V) wird eine Stufe gewährt. |
| Nach 2 Jahren | Bei Bestehen der Eidg. Berufsprüfung (Abschlussprüfung) Aufstieg in Lohnklasse 11. Die Lohnstufe wird individuell berechnet. |
| Nach 4 Jahren | Erfolgt die erste Beförderung zum/-r Gefreiten und Aufstieg in Lohnklasse 12. |
| Nach 8 Jahren | Erfolgt die nächste Beförderung in den Rang des Wachtmeisters und Einreihung in Lohnklasse 13. |
Die Lohnklasse bezieht sich auf die Funktion, die Mitarbeitende ausüben, die Stufe auf die individuelle Berufserfahrung. Es ist also möglich, dass jemand mit der gleichen Funktion aufgrund einer längeren Berufserfahrung und/oder der Aus- und Weiterbildung einen höheren Lohn erhält.
Sozialleistungen
| Zulage | Höhe der Zulage | |
|---|---|---|
| Unterhaltszulage | 1 Kind | Fr. 441.25 |
| 2 Kinder | Fr. 539.25 | |
| 3 Kinder | Fr. 577.00 | |
| 4+ Kinder | Fr. 607.25 | |
| Kinderzulage bis 16 Jahre | Fr. 275.- pro Kind und Monat | |
| Ausbildungszulage (16 bis max. 25 Jahre) | Fr. 325.- pro Kind und Monat | |
| Berufliche Vorsorge | ||
| Sie werden bei der Pensionskasse Basel-Stadt versichert. Diese erbringt Leistungen weit über das Obligatorium hinaus. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit deutlich höheren Beiträgen, als dem Mitarbeiterbeitrag. |
Kantonspolizei
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23.04.2026

