Anwalt / Anwältin als Mitglied der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft 10%
Teilzeit bei Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) in Bern, Schweiz
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Publiziert am: 11.05.2026
Aufgaben
- Aufsicht über die Bundesanwaltschaft gemäss den Artikeln 29 bis 31 des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG; SR 173.71)
- Teilnahme an Aufsichtssitzungen der AB-BA
- Durchführung von Inspektionen bei der Bundesanwaltschaft
- Berichterstattung in parlamentarischen Kommissionen
- Treffen mit Partnerbehörden
Profil
- Eintrag in einem kantonalen Anwaltsregister (Art. 23 Abs. 2 Bst. b StBOG, Art. 7 BGFA)
- Praktische Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht
- Aufsichts-/Auditerfahrung von Vorteil
- Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Sozialkompetenz
- Beherrschung zweier Amtssprachen
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) wird von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Sie ist unabhängig von der Exekutive, der Judikative und den Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Bundesanwaltschaft in organisatorischer, personeller sowie finanzieller Hinsicht systemisch zu beaufsichtigen. Dazu kann sie Inspektionen durchführen sowie Empfehlungen und Weisungen erlassen. In laufende Verfahren darf sie nicht eingreifen.

