Mitglieder für die Enteignungskommission
Vollzeit und Teilzeit bei Obergericht Graubünden in CH-7000 Chur
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Publiziert am: 02.06.2026
Obergericht des Kantons Graubünden
Dretgira superiura dal chantun Grischun
Tribunale d'appello del Cantone dei Grigioni
Stellenausschreibung
MITGLIEDER FÜR DIE ENTEIGNUNGSKOMMISSION
Im Kanton Graubünden ist seit dem 1. Januar 2025 eine kantonale Enteignungskommission
tätig. Für die verbleibende Dauer der laufenden Amtsperiode 2025 – 2028 sind vom 1. Januar
2027 bis 31. Dezember 2028 zwei Mitglieder in der Enteignungskommission zu ersetzen.
Aufgabe und Zusammensetzung der Enteignungskommission
Entsteht im Rahmen einer Enteignung ein Streitfall über Art und Höhe der Enteignungsent-
schädigung, so entscheidet darüber erstinstanzlich die Enteignungskommission. Ihr obliegen
weitere mit dem Enteignungsverfahren im Zusammenhang stehende Aufgaben. Zur Erfüllung
dieser Aufgaben ist sie nicht nur auf juristisches, sondern auch auf nicht-juristisches Fachwis-
sen angewiesen. Dementsprechend sollen die Mitglieder der Enteignungskommission ver-
schiedenen Berufsgruppen angehören und über die nötigen Fach-, Sprach- und Ortskennt-
nisse verfügen (Art. 19a Abs. 1 Enteignungsgesetz des Kantons Graubünden).
Weitere Angaben sind auf dem Justizportal https://www.justiz-gr.ch unter Gerichte / Enteig-
nungskommission / Über uns abrufbar.
Kriterien
Gesucht wird je ein Mitglied, das in den Regionen Maloja oder Imboden/Plessur/Landquart
ortskundig ist und vorzugsweise über Fachwissen im Ingenieurswesen, in der Architektur oder
im Bereich der Immobilienbewertung verfügt. Nicht erforderlich sind juristische Vorkenntnisse.
Umfang der Tätigkeit
Für die Mitglieder der Enteignungskommission ist kein Beschäftigungsgrad festgelegt. Der
Umfang der Tätigkeit ist abhängig von der Geschäftslast.
Entlöhnung
Mit Beschluss vom 10. September 2024 (Prot. Nr. 726/2024) hat die Regierung festgelegt,
dass die Mitglieder der Enteignungskommission ein Taggeld beziehungsweise eine Mitwir-
kungsvergütung von 600 Franken erhalten.
Kontakt
Bewerbungen sind unter Beilage eines Lebenslaufs bis am 31. Juli 2026 an den Präsidenten
des Obergerichts des Kantons Graubünden, Remo Cavegn, zu richten (info.og@gr.ch;
Grabenstrasse 30, 7001 Chur).
Nähere Auskünfte erteilt der Präsident der Enteignungskommission, Gian Reto Zinsli,
Tel. 081 284 77 41.
DEU

