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Publiziert seit 4 Tagen (am 19.10.2026)vor 4 Tagen

nebenamtliches Mitglied des Kantonsgerichtes

Kanton St.GallenSt.Gallen
Vollzeit

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Stellenbeschreibung

Das Kantonsgericht ist in der Regel die zweite Instanz in einem Zivil- oder Strafprozess. In dieser Funktion beurteilt es Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide der Kreisgerichte sowie deren Einzelrichterinnen und Einzelrichter. Das Kantonsgericht ist zudem Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und über das Handelsregister und kann als Aufsichtsbehörde Weisungen erlassen. Das Kantonsgericht ist auch Wahlorgan. Es wählt unter anderem die Mitglieder der Anwaltskammer und der Prüfungskommissionen für Rechtsanwälte und Rechtsagenten.

Im Hinblick auf eine vakante Stelle suchen wir per öffentlicher Ausschreibung ein

nebenamtliches Mitglied des Kantonsgerichtes

Pensum: Einsatz nach Bedarf (ohne feste Anstellung)

Arbeitsort: St.Gallen

Was Sie erwartet

Sie sind als nebenamtliche Richterin oder nebenamtlicher Richter für das Kantonsgericht tätig. Die Mitglieder des Kantonsgerichtes bilden verschiedene, nach Rechtsgebieten gegliederte Kammern. In allen Kammern wird nach dem Referentensystem gearbeitet.

Der Kantonsrat wird die Wahl in der Sommersession 2027 vornehmen. Der Amtsantritt ist im Verlauf des Sommers 2027 vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor. Sie hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung für das Amt. Die Fraktionen reichen anschliessend ihre Wahlvorschläge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt.

Für die Wahl in ein Richteramt der kantonalen Gerichte ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich, für die Amtsausübung bedarf es der Wohnsitznahme im Kanton (vgl. Art. 33 Abs. 1 KV; Art. 25 Abs. 1 GerG). Die Rechtspflegekommission legt nicht nur Wert auf die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden, sondern auch auf eine möglichst ausgewogene Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den kantonalen Gerichten.

Was Sie auszeichnet

  • Abgeschlossenes juristisches Studium
  • Berufliche Erfahrung aus Tätigkeit in Justiz, Advokatur, Wissenschaft, Privatwirtschaft oder Verwaltung, vorzugsweise im Zivil- und Strafrecht
  • Hervorragende fachliche Qualifikationen
  • Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfreudigkeit
  • Zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität für Verhandlungstermine
  • Fähigkeit und Bereitschaft, dem Gericht im Hinblick auf die Urteilsberatung auch in komplexen Fällen einen schriftlichen Entscheidvorschlag in Urteilsform zu unterbreiten
  • Persönliche Integrität und Unabhängigkeit

Bereit für den nächsten Schritt? Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und Sie ein Teil des Teams sein möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Weitere Auskünfte unter:
Auskünfte zur Kandidatur: Fraktionssekretariate oder Präsidien der
Fraktionen des St.Galler Kantonsrates
Auskünfte über das Gericht: Gerichtspräsidentin Claudia Wetter, Tel. 058 229 22 69; claudia.wetter@sg.ch
Auskünfte über das Wahlverfahren: Simona Risi, Tel. 058 229 66 51, simona.risi@sg.ch

Bewerbungen sind an die bevorzugte(n) Fraktion(en) des St.Galler Kantonsrates zu richten. Die Bewerbungsunterlagen enthalten ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie die relevanten Fachdiplome bzw. -zeugnisse. Die Einreichung erfolgt mittels pdf-Dokument.

Die Fraktionen sind eingeladen, der Rechtspflegekommission ihre Kandidaturen bis 30. November 2026, 12.00 Uhr, zu melden. Interessentinnen und Interessenten wird nahegelegt, möglichst frühzeitig auf eine Fraktion zuzugehen, von der sie zur Wahl portiert werden möchten.

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